Auf dieser Seite stellen wir Ihnen gerne verschiedene Formulare als Download zur Verfügung, welche für Sie als Eltern wichtig sein können:
Absenzen
Pro Schuljahr können die Erziehungsberechtigten ihr Kind an maximal fünf Halbtagen vom Schulunterricht dispensieren (Artikel 27 des Volksschulgesetzes). Die Klassenlehrperson ist spätestens am Vortag schriftlich durch Abgabe untenstehender Absenzmeldung zu informieren (ohne Wochenende). Eine Übertragung nicht bezogener Halbtage auf ein nachfolgendes Schuljahr ist nicht möglich.
Corona
Hier finden Sie die aktuellen schulrelevanten Formulare/Informationen rund um das Corona Virus: